Die Basketball-Bundesliga (BBL) hat den abgewiesenen Protest von ratiopharm Ulm auch mit dem Regelwerk des Weltverbandes Fiba begründet.
Die Ulmer hatten nach dem Pokal-Halbfinale gegen den FC Bayern München (102:104 nach zwei Verlängerungen) Protest eingelegt, weil Bayerns Wade Baldwin auch nach seinem fünften Foul noch kurzzeitig auf dem Feld stand. Die BBL-Jury hat diesen mit Verweis auf Artikel 40, Absatz 1 abgelehnt.
«Demnach muss ein Spieler, der fünf Fouls begangen hat, von einem Schiedsrichter darüber informiert werden und sofort aus dem Spiel ausscheiden. Die Fiba-Regeln sehen für einen solchen Fall keine Strafe vor – trotz der kurzzeitigen regelwidrigen Teilnahme am Spiel», zitierte die Liga in ihrer Mitteilung in der Nacht zum Sonntag. Bayern-Profi Baldwin war von den Schiedsrichtern zunächst nicht informiert worden und stand ein paar wenige Sekunden auf dem Feld, obwohl er bereits fünf Fouls hatte und damit nicht mehr am Spiel teilnehmen durfte.
Als die Regelwidrigkeit angezeigt wurde, «verließ Wade Baldwin das Spielfeld, ohne die gegnerische Mannschaft zu benachteiligen», schrieb die BBL mit Verweis auf Artikel 36, Absatz 15 weiter. Ulms Cheftrainer Jaka Lakovic hatte zuvor in der Pressekonferenz bereits gesagt, er erwarte «keine Sanktion». Im Finale trifft der FC Bayern am Sonntag (15.00 Uhr/Magentasport) auf Titelverteidiger Alba Berlin.